Insolvenz

Was versteht man unter dem Begriff Insolvenz?

 Insolvenz bezeichnet den rechtlichen Zustand eines Schuldners, sei es ein Unternehmen oder eine Privatperson, der nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. In der Umgangssprache wird dies oft auch als Konkurs oder Pleite bezeichnet. Die formelle Anerkennung der Insolvenz erfolgt durch ein Insolvenzgericht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Dieses Verfahren dient dazu, eine faire Verteilung des vorhandenen Vermögens des Schuldners an die Gläubiger zu gewährleisten und gegebenenfalls eine Restschuldbefreiung zu ermöglichen.

Was sind die Auslöser einer Insolvenz

 Die häufigsten Gründe, die zu einer Insolvenz führen, sind:

  1. Bestehende Zahlungsunfähigkeit: Dies ist der Fall, wenn ein Schuldner seine laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.

  2. Drohende Zahlungsunfähigkeit: Hierbei wird erwartet, dass der Schuldner in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

  3. Überschuldung: Die Passiva (Schulden) des Schuldners übersteigen seine Aktiva (Vermögenswerte), was zu einem negativen Gesamtkapital führt.

Diese Situationen erfordern eine sorgfältige Prüfung durch das Insolvenzgericht, um festzustellen, ob und welche Art von Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es?

Es werden grundsätzlich zwei Arten des Insolvenzverfahrens unterschieden, die sich nach der Art des Schuldners richten:

  • Regelinsolvenz: Dieses Verfahren wird für Selbstständige und Unternehmen angewandt, die eine signifikante Anzahl an Gläubigern haben. Es bietet einen Rahmen für Unternehmen, ihre Schulden zu restrukturieren oder das Unternehmen zu liquidieren, um die Gläubigeransprüche zu befriedigen.

  • Verbraucherinsolvenz: Dieses Verfahren ist für Privatpersonen vorgesehen, die insolvent geworden sind. Es zielt darauf ab, den Schuldner nach Durchlaufen einer sogenannten Wohlverhaltensphase und nach Erfüllung bestimmter Bedingungen von seinen Restschulden zu befreien.

Insolvenzordnung und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Insolvenzordnung (InsO) bildet das rechtliche Gerüst für alle Insolvenzverfahren in Deutschland. Sie regelt unter anderem:

  • Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • Die Rechte der Gläubiger, einschließlich der Anfechtung bestimmter vom Schuldner getätigter Transaktionen vor Insolvenzanmeldung

  • Das Verfahren zur Befriedigung der Gläubiger, Priorisierung ihrer Forderungen und Verteilung der Vermögenswerte des Schuldners

  • Die Bedingungen und den Ablauf der Restschuldbefreiung, die dem Schuldner einen finanziellen Neuanfang ermöglichen soll

Aktuelle Entwicklungen und Anpassungen

Seit der Coronakrise wurden einige Anpassungen vorgenommen, insbesondere in Bezug auf die Dauer der Wohlverhaltensphase bei Verbraucherinsolvenzen. Während diese Phase zuvor sechs Jahre betrug, kann sie jetzt unter bestimmten Umständen auf drei Jahre verkürzt werden. Diese Änderung ist von großer Bedeutung für betroffene Schuldner, da sie eine schnellere Möglichkeit zur Restschuldbefreiung und damit zur wirtschaftlichen Erholung bietet.

Wie kann eine Insolvenz frühzeitig vermieden werden?

Um eine Insolvenz zu vermeiden, sollte jedes Unternehmen auf einige wichtige Punkte achten. Dazu gehören vor allem eine übersichtliche und gut strukturierte Buchhaltung. Nicht umsonst gibt es in Deutschland strikte Vorschriften, wie Vorfälle zu buchen und anzusetzen sind. Nur mit einer gutgeführten Buchhaltung ist es möglich, Engpässe der Liquidität zu erkennen.

Eine ausreichende Eigenkapitalquote ist ebenfalls elementar. Sie ermöglicht das Aufnehmen von Krediten in Engpässen und hilft auch, in einer schwachen Konjunkturphase Fixkosten weiterhin zahlen zu können.

Unternehmen können darüber hinaus ihre Zahlungskonditionen anpassen. Hier ist es wichtig, dass das Unternehmen längere Zahlungsziele für Verbindlichkeiten bei Lieferanten erwirkt. So können die üblicherweise längeren Zahlungsziele der Kunden abgefedert werden.

Eine Möglichkeit, späte Zahlungen von Kunden auszugleichen, sind Finetrading und Factoring. In beiden Fällen erhält das Unternehmen entweder eine längere Zahlungsfrist oder sofort das Geld aus einer bestehenden Forderung. Beides schont die eigene Liquidität.

Eine Warenkreditversicherung hilft genauso wie das echte Factoring, sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern.